Eckpunkte der Gebührenordnung des FSV Großaitingen e.V. (Zusammenfassung):

1. Mitglieder, die im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.09. neu aufgenommen worden sind, haben den vollen Jahresbeitrag zu zahlen.
2. Mitglieder, die im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. neu aufgenommen worden sind, haben im Jahr der Neuaufnahme keinen Beitrag zu zahlen.
3. Die Mitgliedsbeiträge werden durch SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt im Februar und Oktober eines jeden Jahres.
4. Mitglieder, die sich nicht am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, haben zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro zu zahlen.
5. Falls das Einlösen einer SEPA-Lastschrift auf Grund eines Verschuldens des Mitglieds nicht erfolgen kann, werden die entstandenen Unkosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen eine Kontoänderung nicht mitgeteilt worden ist oder keine Kontodeckung vorgelegen hatte.
6. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist spätestens sechs Wochen vor Jahresende dem Abteilungsleiter und/oder Jugendleiter schriftlich mitzuteilen. Das gleiche gilt für Kontoänderungen.
7. Bereits entrichtete Beiträge werden nicht zurückerstattet.